Ein Bundesrichter in New York hat Universal Music Group (UMG) einen entscheidenden Sieg beschert, indem er den Versuch von Salt-N-Pepa, ihre Masteraufnahmen zurückzufordern, abwies. Das Urteil vom 8. Januar immunisiert effektiv einen großen Teil der Hip-Hop- und R&B-Kataloge gegen Ansprüche auf Urheberrechtsbeendigung und stabilisiert die Vermögenswerte in einer Zeit, in der das Legacy-Repertoire wichtiger ist als je zuvor.
Anatomie einer Gesetzeslücke
Die Abweisung durch die US-Bezirksrichterin Denise Cote hing nicht von komplexen „Work for Hire“-Argumenten ab, sondern von einer strengen Auslegung der Eigentumskette. Das Gericht stellte fest, dass Cheryl James („Salt“) und Sandra Denton („Pepa“) nicht prozesslegitimiert waren, die Urheberrechtsübertragung zu beenden, da sie die Urheberrechte von vornherein technisch nie besessen hatten.
Hier ist die Deal-Struktur, die den Fall zu Fall brachte:
- Der Produzent: Das Duo unterschrieb direkt bei Noise In The Attic (NITA), einer Produktionsfirma, die dem Produzenten Hurby Azor gehörte.
- Das Label: NITA, nicht die Künstler, unterzeichnete die Aufnahmevereinbarung mit Weiter Plateau Records (dem Vorgänger von UMG) und übertrug dabei die Urheberrechte.
- Das Inducement: Salt-N-Pepa unterzeichneten lediglich ein Seitenanschreiben – ein „Inducement Letter“ – das bestätigte, dass sie dem Label Dienstleistungen erbringen würden, falls NITA die Lieferung versäumte.
Richterin Cote entschied, dass Abschnitt 203 des Urheberrechtsgesetzes nur Autoren erlaubt, Übertragungen zu beenden, die sie selbst vollzogen haben. Da die Übertragung von NITA vollzogen wurde, war der Inducement Letter der Künstler rechtlich irrelevant für die Eigentumsübertragung.
Key insight: Ein Inducement Letter ist ein Versprechen zur Leistung, keine Eigentumsübertragung. Diese Unterscheidung ist nun zu einer rechtlichen Schutzmauer für Major Labels geworden, die Vermögenswerte aus der „Production Deal“-Ära halten.
Den 90er-Katalog absichern
Dieses Urteil ist eine große Erleichterung für die Rechtsabteilungen der Majors. Das „Production Deal“-Modell war die Standardvorgehensweise für Hip-Hop und R&B in den späten 1980er und 1990er Jahren. Labels lagerten A&R oft an Produzenten wie Dr. Dre, P. Diddy oder Jermaine Dupri aus, die Künstler bei ihren eigenen Labels unter Vertrag nahmen, bevor sie die Master an Majors lizenzierten.
Die Implikation: Hätten Salt-N-Pepa gewonnen, hätten Tausende von Legacy-Tracks aus der Goldenen Ära des Hip-Hop sofortigen Kündigungsbescheiden unterliegen können. Stattdessen hat das Gericht bestätigt, dass das Kündigungsrecht wahrscheinlich bei den stillgelegten Produktionsfirmen liegt – oder bei niemandem –, wodurch diese Vermögenswerte effektiv dauerhaft im Major-Label-System eingeschlossen sind.
Realität der Streaming-Zahlen
Der Zeitpunkt dieses juristischen Sieges ist für UMG tadellos. Er fällt mit Daten zusammen, die diese Woche von der ERA veröffentlicht wurden und zeigen, dass das Wachstum von Musik-Streaming-Abonnements in Großbritannien auf nur noch 3,2 % abgeflaut ist und damit kaum mit der Inflation Schritt hält.
Während der Motor für das Abonnentenwachstum in reifen Märkten ins Stocken gerät, verlagert sich das Wirtschaftsmodell der Branche von der Akquise hin zur Kundenbindung und Katalogausbeutung. Der Schutz der „Cash Cows“ – bewährte Hits wie „Push It“ und „Shoop“ – ist für die Aufrechterhaltung der Bewertung unerlässlich. Dieses Urteil sichert den zugrunde liegenden Vermögenswert dieser Kataloge gegen den primären Risikofaktor der Urheberrechtsrückgabe ab.
Wohin sich die Verhandlungsmacht der Künstler verlagert
Für Künstlermanager und Rechtsteams wurde die „nukleare Option“ der Urheberrechtskündigung für Kunden, die unter ähnlichen Ausleihstrukturen unter Vertrag stehen, vom Tisch genommen.
Der Schwenk: Ohne die Androhung der Rückgabe, um eine Neuverhandlung zu erzwingen, müssen Vertreter von Legacy-Acts ihre Taktik ändern. Es ist mit einer Verschiebung hin zu aggressiven Tantiemen-Audits und der Zurückhaltung von „Name and Likeness“ zu rechnen, um Wert von den Labels herauszupressen. Während die Masteraufnahmen möglicherweise weggesperrt sind, bleibt die Kooperation der Künstler für Sync-Lizenzen, Dokumentationen und Neuauflagen eine handelbare Ware.